Ein Bürgerbus ist ein Kleinbus mit max. acht Fahrgastsitzplätzen. Er kann mit einem normalen Pkw-Führerschein und einer Personenbeförderungserlaubnis gefahren werden. Ein Bürgerbus verkehrt auf Konzession eines Verkehrsunternehmens als sogenannter Linienverkehr nach § 42 PBefG. Er bedient eine feste Fahrstrecke nach einem festen Fahrplan und wird von ehrenamtlich tätigen Bürgern organisiert.
Unser Bürgerbus soll das ÖPNV-Angebot in der Samtgemeinde Meinersen ergänzen, nicht ersetzen!